Halterwechsel und UmzugAuto ummelden in Berlin, nach Kauf oder Umzug.
Ob Gebrauchtwagen vom Händler, von Privat oder Ihr eigenes Auto nach dem Umzug: Wir sagen Ihnen, was für Ihren Fall nötig ist, und schreiben das Fahrzeug bei der Berliner Zulassungsbehörde um.
Privater Zulassungsdienst, keine Behörde. Selbst erledigen geht auch bei der Zulassungsbehörde.
Unterlagen
Welche Unterlagen, hängt vom Fall ab.
Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie ein auswärtiges Kennzeichen nach Halterwechsel oder Umzug behalten. Einen Kaufvertrag verlangt die Berliner Behörde für die Umschreibung nicht.
Halterwechsel, Fahrzeug mit Berliner Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer Ihrer Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht nur, wenn die Fälligkeit nicht im Fahrzeugschein steht)
- Kennzeichenschilder nur, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten
Halterwechsel, Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eVB-Nummer Ihrer Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bisherige Kennzeichenschilder (entfällt, wenn Sie das Kennzeichen behalten)
Umzug nach Berlin, gleicher Halter
Gilt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt haben. Ein Umzug innerhalb Berlins ist nur eine Adressänderung im Fahrzeugschein.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis der Hauptuntersuchung, falls fällig
- Nur bei neuem Berliner Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA-Mandat und die alten Schilder
Immer dabei, wenn wir für Sie zulassen
Seit dem 1. Juni 2024 nimmt die Berliner Zulassungsbehörde Vorgänge von Zulassungsdiensten nur an, wenn der Ausweis im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorliegt. Sie bekommen alles mit den übrigen Unterlagen zurück.
- Schriftliche Vollmacht für uns (formlos, wir sagen Ihnen, was hineingehört)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Person, auf die zugelassen wird, im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
- Bei Firmen: Kopie der Ausweise der Geschäftsführung, Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
Abholen oder vorbeibringen
Ein Anruf, ein Termin, kein Weg umsonst.
Am Telefon prüfen wir kurz, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, und vereinbaren einen Termin, der zu Ihnen passt. Danach haben Sie nichts mehr zu tun.
Wir holen ab
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder ins Büro, nehmen die Unterlagen mit und bringen nach Abschluss alles zurück. Ob Abholung an Ihrem Ort möglich ist und was sie kostet, klären wir direkt am Telefon.
Abholung vereinbarenSie bringen vorbei
Sie geben Ihre Unterlagen an einer unserer Abgabestellen in Berlin ab. Wir sagen Ihnen am Telefon, welche für Sie am nächsten liegt und wann jemand für Sie da ist.
Abgabe-Termin vereinbarenWarum vorher anrufen? Wir haben mehrere Abgabestellen in Berlin. Mit Termin ist jemand für Sie da, und fehlende Unterlagen fallen auf, bevor Sie losfahren. Lieber schreiben? WhatsApp geht auch.
Kosten
Ein Preis, Behördengebühr inklusive.
Unsere Preise sind Endpreise. Die Behördengebühr, die Sie auch bei einem eigenen Termin zahlen würden, ist schon enthalten.
| Halterwechsel | 79 € |
|---|---|
| Umzug nach Berlin | 69 € |
Endpreise inklusive Behördengebühr. Ein neues Kennzeichen bedeutet neue Schilder. Behalten Sie das bisherige Kennzeichen, entfallen sie. Kennzeichenschilder und Abholung kommen hinzu, falls Sie sie brauchen, den Betrag nennen wir Ihnen am Telefon. Die Behördengebühr allein finden Sie bei der Zulassungsbehörde.
Ablauf
So läuft es mit uns.
- 01
Anrufen
Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären mit Ihnen, welcher Fall vorliegt, und sagen, was fehlt.
- 02
Termin
Wir holen die Unterlagen bei Ihnen ab, oder Sie geben sie an einer unserer Abgabestellen in Berlin ab.
- 03
Abwicklung
Wir übernehmen den Weg zur Zulassungsbehörde.
- 04
Rückgabe
Papiere und Kennzeichen kommen zuverlässig zu Ihnen zurück.
FAQ
Fragen zur Ummeldung
Kann ich mein altes Kennzeichen nach dem Umzug nach Berlin behalten?
Ja. Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie das bisherige Kennzeichen behalten, auch nach einem Halterwechsel. Dann entfallen neue Schilder, und beim reinen Umzug brauchen Sie auch den Fahrzeugbrief nicht.
Brauche ich für die Ummeldung den Kaufvertrag?
Die Berliner Zulassungsbehörde nennt den Kaufvertrag nicht als Unterlage für die Umschreibung. Entscheidend sind Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer, SEPA-Mandat, der Nachweis der Hauptuntersuchung und Ihr Ausweis.
Was ist, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist?
Für die Umschreibung ist eine gültige Hauptuntersuchung nötig. Steht die Fälligkeit im Fahrzeugschein und ist sie noch nicht erreicht, reicht der Fahrzeugschein. Sonst brauchen Sie den Prüfbericht der letzten HU. Ist die HU abgelaufen, muss das Fahrzeug erst zur Prüfung.
Ich bin innerhalb von Berlin umgezogen. Muss ich das Auto ummelden?
Nein, dann ändert sich nur die Adresse im Fahrzeugschein. Das ist ein eigener, kleinerer Vorgang. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen, was dafür nötig ist.
Weitere Leistungen
Direkt erreichbar
Rufen Sie an. Wir vereinbaren einen Termin.
Abholung bei Ihnen oder Abgabe an einer unserer Abgabestellen in Berlin. Am Telefon klären wir in Ruhe, was Sie brauchen.
Privater Zulassungsdienst, keine Behörde. Selbst erledigen geht auch bei der Zulassungsbehörde.
- Telefon0176 55555538
- WhatsAppNachricht schreiben
- E-MailInfo@zulassgo.de
- AnschriftGrünauer Straße 26, 12524 Berlin