Sonderkennzeichen und EintragungenKurzzeit-, Ausfuhr- und Wunschkennzeichen in Berlin.
Probefahrt, Überführung, Export oder das Kennzeichen mit Ihren Initialen: Für jeden Fall gelten eigene Regeln. Wir sagen Ihnen vorab, was gilt, und kümmern uns um die Ausgabe.
Privater Zulassungsdienst, keine Behörde. Selbst erledigen geht auch bei der Zulassungsbehörde.
Unterlagen
Was wir für welches Kennzeichen brauchen.
Bei allen Kennzeichen außer dem Wunschkennzeichen gelten zusätzlich Vollmacht und Ausweis, wie bei jeder Zulassung über uns.
Kurzzeitkennzeichen
Nur für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland, für ein bestimmtes Fahrzeug. Gültig bis zum Ende des fünften Tages nach der Ausgabe. Das Fahrzeug braucht eine Hauptuntersuchung, die auch danach noch gilt.
- eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, CoC oder Einzelgenehmigung im Original
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Person, auf die zugelassen wird, im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)
Für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland gehen. Gültig je nach Versicherung 15 Tage bis ein Jahr. In Berlin gibt es sie nur bei der Zulassungsbehörde in Lichtenberg.
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer oder Nachweis über die bezahlte Steuer
- Bei zugelassenen Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Prüfbericht und die bisherigen Kennzeichen
- Bei Neufahrzeugen: CoC oder Datenbestätigung des Herstellers
- Vollmacht und Ausweis
Wunschkennzeichen
Reservierung online bei der Berliner Zulassungsbehörde, ohne Unterlagen. Sie gilt drei Monate, höchstens fünf pro Person, und nur für die Person, auf die zugelassen wird.
- Ausdruck der Reservierungsbestätigung zur Zulassung
- Höchstens acht Zeichen einschließlich „B“
- Einige Buchstabenfolgen sind in Deutschland gesperrt
Technische Eintragung
Umbauten und Nachrüstungen, die eintragungspflichtig sind, müssen der Zulassungsbehörde gemeldet werden. Sie trägt die Änderung in die Fahrzeugpapiere ein.
- Gutachten einer anerkannten Prüforganisation über die Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- eVB-Nummer nur, wenn sich Fahrzeugart oder Leistung ändern
- Vollmacht und Ausweis
Abholen oder vorbeibringen
Ein Anruf, ein Termin, kein Weg umsonst.
Am Telefon prüfen wir kurz, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, und vereinbaren einen Termin, der zu Ihnen passt. Danach haben Sie nichts mehr zu tun.
Wir holen ab
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder ins Büro, nehmen die Unterlagen mit und bringen nach Abschluss alles zurück. Ob Abholung an Ihrem Ort möglich ist und was sie kostet, klären wir direkt am Telefon.
Abholung vereinbarenSie bringen vorbei
Sie geben Ihre Unterlagen an einer unserer Abgabestellen in Berlin ab. Wir sagen Ihnen am Telefon, welche für Sie am nächsten liegt und wann jemand für Sie da ist.
Abgabe-Termin vereinbarenWarum vorher anrufen? Wir haben mehrere Abgabestellen in Berlin. Mit Termin ist jemand für Sie da, und fehlende Unterlagen fallen auf, bevor Sie losfahren. Lieber schreiben? WhatsApp geht auch.
Kosten
Ein Preis, Behördengebühr inklusive.
Unsere Preise sind Endpreise. Die Behördengebühr, die Sie auch bei einem eigenen Termin zahlen würden, ist schon enthalten.
| Kurzzeitkennzeichen | ab 129 € |
|---|---|
| Wunschkennzeichen zur Anmeldung | + 15 € |
| Ausfuhrkennzeichen | auf Anfrage |
| Technische Eintragung | auf Anfrage |
Endpreise inklusive Behördengebühr. Beim Kurzzeitkennzeichen hängt der Preis von der Versicherung ab. Der Aufpreis für das Wunschkennzeichen enthält Reservierungs- und Zuteilungsgebühr. Kennzeichenschilder und Abholung kommen hinzu, falls Sie sie brauchen, den Betrag nennen wir Ihnen am Telefon. Die Behördengebühr allein finden Sie bei der Zulassungsbehörde.
Ablauf
So läuft es mit uns.
- 01
Anrufen
Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, welche Versicherung und welche Papiere Ihr Kennzeichen braucht.
- 02
Termin
Wir holen die Unterlagen bei Ihnen ab, oder Sie geben sie an einer unserer Abgabestellen in Berlin ab.
- 03
Abwicklung
Wir übernehmen den Weg zur Zulassungsbehörde.
- 04
Rückgabe
Papiere und Kennzeichen kommen zuverlässig zu Ihnen zurück.
FAQ
Fragen zur Kennzeichen
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Bis zum Ende des fünften Tages nach der Ausgabe. Es gilt nur für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland und nur für das Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde.
Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültigen TÜV?
Nur eingeschränkt. Ohne gültige Hauptuntersuchung sind lediglich Fahrten zur Prüfstelle und zurück erlaubt, nach einer HU mit Mängeln auch zur Werkstatt, jeweils im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht, etwa zur Überführung oder Probefahrt. Das Ausfuhrkennzeichen ist für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland gehen, und gilt je nach Versicherung 15 Tage bis ein Jahr.
Wie lange ist ein reserviertes Wunschkennzeichen gültig?
Drei Monate, verlängern geht nicht. Die Reservierung gilt nur für die Person oder Firma, auf die das Fahrzeug später zugelassen wird.
Direkt erreichbar
Rufen Sie an. Wir vereinbaren einen Termin.
Abholung bei Ihnen oder Abgabe an einer unserer Abgabestellen in Berlin. Am Telefon klären wir in Ruhe, was Sie brauchen.
Privater Zulassungsdienst, keine Behörde. Selbst erledigen geht auch bei der Zulassungsbehörde.
- Telefon0176 55555538
- WhatsAppNachricht schreiben
- E-MailInfo@zulassgo.de
- AnschriftGrünauer Straße 26, 12524 Berlin